Allgemeine Reisebedingungen
1. Allgemeine Informationen
THE CAMP – Summer Edition KIDS beginnt am 05. August 2024, NEWCOMER/TEENS am 12. August 2024 und PRO am 29. Juli 2024. THE CAMP – Summer Edition KIDS endet am 10. August 2024, NEWCOMER/TEENS am 17. August 2024 und PRO am 05. August 2024. Genauere Informationen zu An- und Abreisezeit werden in den Reiseunterlagen spätestens eine Woche vor Reisebeginn per E-Mail mitgeteilt.
2. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung zu THE CAMP, die schriftlich oder auf elektronischem Weg erfolgen kann, ist der Abschluss des Reisevertrages verbindlich. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Die Reiseunterlagen werden vor Reisebeginn erstellt und spätestens 1 Monat vor Reisebeginn zugesandt.
3. Bezahlung
Nach der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer*in eine Rechnung per E-Mail. Der Teilnahmebeitrag ist entsprechend der Zahlungsfrist auf der Rechnung zu begleichen. Sollte innerhalb dieses Zeitraums der Betrag nicht eingegangen sein, so behält sich die Eastside Fun Crew (Humanistischer Regionalverband Nordbrandenburg KdöR) das Recht vor das Mahnverfahren einzuleiten.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
a) Es kann jederzeit vor Reisebeginn von THE CAMP – Summer Edition zurückgetreten werden. Der Rücktritt muss unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens des Teilnehmers und schriftlich an HVD Nordbrandenburg KdöR, Eastside Fun Crew, Schönfelder Weg 31, 16321 Bernau bei Berlin erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang (Poststempel) der Rücktrittserklärung bei der Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR).
b) Wird vor Reisebeginn zurückgetreten oder es wird THE CAMP – Summer Edition nicht angetreten, so verliert die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR), soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Camp-Vorbereitungen und seine Aufwendungen verlangen.
c) Die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:
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vor dem 42. Tag vor Reisebeginn 30,- € Bearbeitungsgebühr),
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Rücktritt ab 42 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises,
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Rücktritt ab 29 bis 20 Tage vor Reisebeginn 40% des Reisepreises,
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Rücktritt ab 19 bis 11 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
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Rücktritt ab 10 Tage vor Reisebeginn 80% des Reisepreises,
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bei Nichtantritt der Reise 90% des Reisepreises.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Werden einzelne Reiseleistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch genommen aus Gründen, die nicht der Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), so erlischt der Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
6. Kündigung und Rücktritt durch die Eastside Fun Crew
Die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR.) kann in folgenden Fällen vor Antritt von THE CAMP – Summer Edition vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Vertrag kündigen:
a) Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (40 Teilnehmer) bis 30 Tage vor Reisebeginn. In jedem Fall ist die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) verpflichtet, unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichterfüllung des Camps hiervon in Kenntnis zu setzen und die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der eingezahlte Reisepreis wird unverzüglich zurückgezahlt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
b) Ausschluss
Wenn der Teilnehmer die Durchführung von THE CAMP – Summer Edition, trotz Abmahnung, anhaltend stört und sich damit vertragswidrig verhält, kann die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) den Vertrag kündigen, wenn die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Falle steht der Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) der Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis weiterhin zu.
c) Höhere Gewalt
Für den Fall, dass THE CAMP aus Gründen höherer Gewalt entfallen muss, teilt der HVD Nordbrandenburg KdöR dies unverzüglich mit. Höhere Gewalt in diesem Sinne meint unvorhergesehene Ereignisse, auf die der HVD Nordbrandenburg KdöR keinen Einfluss hat. Insbesondere liegt höhere Gewalt in den folgenden Fällen vor: die behördliche oder gesetzliche Untersagung der Veranstaltung oder die Nichtdurchführbarkeit der Veranstaltung am geplanten Termin oder an dem geplanten Veranstaltungsort aufgrund Unwetters oder behördlicher Untersagung oder aufgrund der Beschädigung des Veranstaltungsorts z. B. durch Wasserschaden, Brand, etc). In diesem Falle behält sich die Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) das Recht vor, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Camp-Vorbereitungen und seine Aufwendungen zu verlangen.
7. Datenschutz
Im Rahmen von THE CAMP – Summer Edition werden Foto- und Videoaufnahmen angefertigt. Diese dienen in erster Linie zur Erstellung eines zusammengefassten Videomaterials für die Teilnehmer. Außerdem können einzelne Fotos und Videos ohne Namensnennung von der Eastside Fun Crew (HVD Nordbrandenburg KdöR) zur Bekanntmachung weiterer Camps veröffentlicht werden. Weiterhin werden bei der Anmeldung personenbezogene Daten verarbeitet, welche datenschutzrechtlich von uns geschützt werden. Genaue Angaben bezüglich der Erfassung, Weitergabe und Speicherung von Daten sind unserer Datenschutzerklärung unter https://efc.family/datenschutz/ zu entnehmen.
8. Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Punkte dieser Bestimmungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An der Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.